Was der „Lebensborn“ in Wirklichkeit war

In seinen deutschen Heimen wurden 8.000 bis 9.000 Kinder geboren

Der „Lebensborn” war keine karitative Einrichtung, wie ein US-Militärgericht nach dem Krieg in seinem Urteil fälschlicherweise behauptet hat. Dies war ein eindeutiges Fehlurteil. Auch war er keine Zuchtanstalt, in der ausgewählte Frauen und Männer für den “Führer” Kinder zeugten. Diese These, die viele Medienberichte glaubhaft machen wollen, ist schon lange widerlegt. Dennoch diente er auf spezifische Weise der nationalsozialistischen Bevölkerungs- und Rassenpolitik. Er wurde am 12. Dezember 1935 auf Veranlassung von Heinrich Himmler als eingetragener Verein gegründet und war organisatorisch in die SS eingebunden. Durch das Angebot einer verschwiegenen Geburt sollte er unverheiratete Frauen und Mädchen, die ein Kind erwarteten, von einer Schwangerschaftsunterbrechung abhalten. Im Deutschen Reich (einschließlich Österreich) besaß er neun Entbindungs- und zwei Kinderheime. Um im Krieg die unehelichen Kinder deutscher Besatzungstruppen unter deutschen Einfluss zu bringen, eröffnete der „Lebensborn e. V.” in Belgien, Frankreich, Luxemburg und Norwegen insgesamt zwölf Entbindungs- und Kinderheime, davon neun alleine in Norwegen. In seinen deutschen Heimen wurden 8.000 bis 9.000 Kinder geboren, von denen knapp die Hälfte unehelich war. Der Verein übernahm für jedes uneheliche Kind die Vormundschaft. Kinder, die von ihren Müttern zurückgelassen wurden, nahm der Verein für eine befristete Zeit in seine eigenen Kinderheime auf oder vermittelte sie in Familienpflege, Ziel war eine spätere Adoption. Bis Kriegsende stimmte Himmler aber nur in ca. 100 Fällen einer Adoption zu.

Lebensborn-Abzeichen: “Heilig soll uns sein jede Mutter guten Blutes”, im Kreis die Lebensrune, das SS-Zeichen und die Initialen HH für Heinrich Himmler, Reichsführer SS und Chef der Polizei

Frauen, die ein Kind erwarteten und sich beim „Lebensborn” um eine Heimaufnahme bewarben, wurden einer rassischen Auswahl unterworfen, die sich an den Auslesekriterien der SS orientierte. Während des Heimaufenthaltes wurde von ihnen ohne ihr Wissen ein rassisches Gutachten angefertigt. Auch wurden die Mütter gehalten, ihre Kinder anstelle der Taufe einer „SS-Namensgebung” zu unterziehen. Mit dieser Zeremonie wurden sie förmlich in die „SS-Sippengemeinschaft” aufgenommen. Jedes „Lebensborn”-Heim besaß ein eigenes Standesamt und eine polizeiliche Meldestelle. Mit Hilfe dieser beiden Einrichtungen wurde die Geheimhaltung der Geburten zum Teil durch gesetzwidrige Maßnahmen gewährleistet.

Ab 1942 beteiligte sich der „Lebensborn” an der Eindeutschung mehrerer hundert Kinder im Alter von wenigen Monaten bis 17 Jahren. Sie wurden aus Norwegen, Polen, der Ukraine, dem früheren Jugoslawien oder der ehemaligen Tschechoslowakei gegen den Willen oder ohne Wissen ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten nach Deutschland geschickt. Der Verein gab ihnen deutsche Namen, erzog sie in seinen Heimen ausschließlich in deutscher Sprache zu deutscher Lebensweise oder vermittelte sie in deutsche Pflegefamilien. Auch sie sollten später adoptiert werden.

Ein Teil der unehelich geborenen Kinder und die aus dem besetzten Ausland verschleppten Kinder erlebten in ihren prägenden Kindheitsjahren nie die Geborgenheit und Wärme einer Familie. Sie wurden von Heim zu Heim geschickt oder mussten vielfach die Pflegefamilie wechseln. Häufig wurde ihnen ihre Herkunft auch im späteren Lebensalter verschwiegen. Selbst wenn sie bei ihren leiblichen Müttern aufwuchsen, erfuhren sie oft nicht die Wahrheit über ihre Geburt. Die Kinder erlebten die Trennung von Mutter oder Eltern, das Fehlen von engen Bezugspersonen oder die Lügengeschichten der Mütter als elementaren Vertrauensbruch. Er prägte sie für den Rest ihres Lebens.

Da die vom „Lebensborn” geführten Standesamtsunterlagen bei Kriegsende verloren gingen, suchen die in seinen Heimen geborenen Kinder zum Teil bis heute nach ihren leiblichen Eltern. Ähnlich erging oder ergeht es den aus dem Ausland nach Deutschland gewaltsam verbrachten Kindern. Aufgrund ihrer eingedeutschten Namen und der gezielten Vernichtung von Akten konnten sie nach dem Krieg nicht alle identifiziert und in ihre Heimatländer repatriiert werden. Die Zahl derer, die noch heute in der Bundesrepublik Deutschland ohne Kenntnis ihrer Eltern oder wahren Nationalität leben, ist nicht bekannt.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen